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AGB

Alle Dienstleistungen von Reborn Fitness Roger Keller unterliegen vollumfänglich diesen Bedingungen, sofern sie nicht durch schriftliche Vereinbarung abgeändert oder ergänzt werden.

                                             

1. Allgemeine Bestimmungen

Reborn Fitness Roger Keller erbringt Dienstleistungen im Sportbereich und Gesundheitsmanagement, insbesondere von gesundheits- und zielorientiertem Personal Training (Funktionelles Training, Gewichtsmanagement, Medizinisches Fitness, Motivationscoaching) und Gesundheitsmanagement (Firmenfitness, Workshops, Referate, Ernährungscoaching) sowie Athletik und Funktionellem Training (Teamsport). Die Leistungen von Reborn Fitness, Roger Keller dienen der Gesundheitsförderung sowie der allgemeinen Leistungssteigerung. Grundsätzlich dauert eine Dienstleistung von Reborn Fitness, Roger Keller brutto 60 oder 30 Minuten. Bei längerer Dauer wird prozentual auf 15Min verrechnet. Einzelsessions können innerhalb der ersten zwei Trainings an ein Abo angerechnet werden.

 

2. Fragebogen und gesundheitliche Voraussetzungen

Der Gesundheitsfragebogen (Anamnesebogen) mit Kundenangaben zu aktuellem Gesundheitszustand und Zielsetzungen ist gleich zu Beginn vollständig auszufüllen und obligatorisch. Der Kunde/die Kundin ist verpflichtet die Fragen wahrheitsgetreu zu beantworten und Reborn Fitness, Roger Keller zu informieren, falls sich im Verlauf etwas ändern sollte. Bei allfälligen gesundheitlichen Risiken kann vom Kunden/der Kundin eine ärztliche Untersuchung verlangt werden.

 

3. Datenschutz

Jegliche erhobenen persönlichen Daten unterliegen dem Datenschutz und werden absolut vertraulich behandelt. Als Personal Trainer unterstelle ich mich der Schweigepflicht.

 

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Bei sämtlichen Trainingsdienstleistungen ist der vollständige Betrag per Einzahlungsschein 30 Tage nach Antritt des 1. Trainings zu überweisen oder bar zu bezahlen, soweit nichts anderes vereinbart wird. Alle weiteren Dienstleistungen (Einzeltrainings, Massagen, Ernährungsberatung, Planerstellung, Testings, Coaching, Workshops etc.) sind 30 Tage nach Bezug/Erhalt  zu überweisen oder bar zu bezahlen, soweit nichts anderes vereinbart wird. Muss eine Betreibung eingeleitet werden sind gemäss OR 106 Umtriebsgebühren zu bezahlen. Diese richten sich nach fälligem Betrag und sind wie folgt festgelegt (in CHF):

fälliger Betrag ab 0.-           bis 100.-    => 49.-      Umtriebsgebühren bei Betreibung
fälliger Betrag ab 100.-       bis 250.-    => 69.-      Umtriebsgebühren bei Betreibung
fälliger Betrag ab 250.-       bis 600.-   => 99.-      Umtriebsgebühren bei Betreibung
fälliger Betrag ab 600.-       bis 1200.-   => 129.-   Umtriebsgebühren bei Betreibung
fälliger Betrag ab 1200.-     bis 2000.-   => 169.-   Umtriebsgebühren bei Betreibung
fälliger Betrag ab 2000.-                         => 229.-   Umtriebsgebühren bei Betreibung

 

5. Haftung und Versicherung

Der Kunde/die Kundin ist sich bewusst, dass bei physischem Training immer ein gesundheitliches Risiko besteht. Der Abschluss einer entsprechenden Versicherung ist Sache des Kunden/der Kundin. Eine Haftung für Schäden jeglicher Art, die der Kunde/die Kundin im Rahmen der Inanspruchnahme der Dienstleistungen von Reborn Fitness, Roger Keller erleidet, ist ausgeschlossen. Damit zusammenhängende Forderungen können bei Reborn Fitness, Roger Keller nicht geltend gemacht werden.

 

6. Anmeldung und Vertrag

Die Anmeldung zum Personal Training oder anderer Dienstleistungen erfolgt mündlich oder schriftlich direkt bei Reborn Fitness, Roger Keller. Der jeweilige Abonnementsvertrag ist nach gegenseitigem Unterzeichnen, respektive nach dem unterzeichnen des Gesundheitsfragebogens und mit Beginn des Personal Trainings oder der jeweiligen Dienstleistung rechtskräftig. Der Kunde/die Kundin erklärt damit die Anerkennung der vorliegenden AGB.

 

7. Abmeldungen von Terminen

Der Kunde/die Kundin hat das Recht bis 24 Stunden vor Beginn eines gebuchten Personal Trainings oder einer anderen Dienstleistung von dieser kostenfrei zurückzutreten. Danach ist ein kostenfreier Rücktritt nicht mehr möglich und unabhängig von der Inanspruchnahme der Dienstleistung ist der volle Betrag an Reborn Fitness, Roger Keller zu entrichten. Die Dienstleistung kann allerdings nach Absprache insgesamt an eine andere Person abgetreten werden. Bei Verspätung des Kunden/der Kundin besteht kein Anrecht auf Kompensation der Dienstleistung. Reborn Fitness, Roger Keller behält sich vor, Termine in dringenden Fällen kurzfristig abzusagen oder zu verschieben.

 

8. Rücktritt bei Krankheit oder Unfall

Kann ein Abonnement infolge Krankheit oder Unfall nicht mehr genutzt werden, so besteht nach vorweisen eines Arztzeugnisses die Möglichkeit, die Dienstleistung später innerhalb der regulären Laufzeit des Abos zu beziehen oder nach Absprache an eine andere Person abzutreten. Es werden keine Einzeldienstleistungen oder Abonnemente rückerstattet.

 

9. Eingeschränkte Nutzungsmöglichkeit

Bei vorübergehenden Einschränkungen der Leistungen oder Kürzungen in der Angebotspalette besteht von Seiten des Kunden/der Kundin kein Anrecht auf eine Preisreduktion oder Rückvergütung.

 

10. Nichtinanspruchnahme der Dienstleistung durch den Kunden/die Kundin

Werden die Dienstleistungen von Reborn Fitness, Roger Keller nicht beansprucht, besteht von Seiten des Kunden/der Kundin kein Anrecht auf eine Preisreduktion oder Rückvergütung.

 

11. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Zürich ist ausschliesslicher Gerichtsstand. Der Vertrag untersteht dem Schweizerischen Recht.

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